Spenden bis zu 300,- Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist zusätzlich der Freistellungstext unserer Organisation vorzulegen.