Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung

Spenden bis zu 300,- Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,- Euro (§ 50  Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist zusätzlich der Freistellungstext unserer Organisation vorzulegen. 

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Zuwendungsbestätigung

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