Unsere Angebote
Veranstaltungsraum
Im 2. Obergeschoss unserer Moschee steht ein großzügiger Veranstaltungsraum zur Verfügung – für Familienfeiern, gemeinschaftliche Anlässe und Veranstaltungen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern.
Unser Veranstaltungsraum bietet einen würdigen und einladenden Rahmen für unterschiedliche private und gemeinschaftliche Anlässe. Der Raum kann sowohl von Mitgliedern unserer Gemeinde als auch von Nichtmitgliedern angemietet werden.
Für die Bewirtung Ihrer Gäste sind Sie selbst verantwortlich. Sie können Speisen und Getränke selbst mitbringen oder ein Catering Ihrer Wahl beauftragen. Auf Wunsch kann zusätzlich unsere voll ausgestattete Küche angemietet werden, in der Speisen vorbereitet, erwärmt und angerichtet werden können.
Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die regulären Mietkonditionen. Die Endreinigung wird durch den Verein übernommen und dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

Kapazität
bis zu 200 Personen
Küche
voll ausgestattet, optional anmietbar
Konditionen
günstiger für Mitglieder
Endreinigung
durch den Verein, kostenpflichtig
Konditionen
Aktuelle Mietkonditionen
Die nachfolgenden Konditionen entsprechen dem aktuell gültigen Nutzungsvertrag der Gemeinde (Revision vom 18.11.2021). Alle Angaben erfolgen vorbehaltlich der finalen Bestätigung durch den Vorstand im Einzelfall.
| Leistung | Mitglieder | Nichtmitglieder |
|---|---|---|
| Saalmiete (Veranstaltungsraum) | 250 € | 350 € |
| Unterrichts-/Seminarraum | 120 € | 150 € |
| Küche zusätzlich | 200 € | 250 € |
| Soundanlage und 1 Mikrofon | 30 € | 50 € |
| Aufbau Tische und Stühle durch den Verein | 30 € | 50 € |
| Abbau Tische und Stühle durch den Verein | 30 € | 50 € |
| Küchenreinigung | 100 € | 120 € |
| Reinigung Saalboden, Tische und Toiletten | 50 € | 70 € |
| Kaution | 150 € | 150 € |
Grundlage ist der aktuell gültige Nutzungsvertrag der Gemeinde (Revision vom 18.11.2021).
Gut zu wissen
Wichtigste Bedingungen im Überblick
- Die Anmietung erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Nutzungsvertrags.
- Der Raum wird nur für angemeldete und mit dem Verein abgestimmte Anlässe überlassen.
- Alkohol und Rauchen sind im gesamten Gebäude nicht gestattet.
- Musik und Lautstärke sind so zu wählen, dass Gebetszeiten und Nachbarschaft nicht gestört werden.
- Für Schäden am Gebäude, an der Einrichtung und am Inventar haftet die mietende Person.
- Die Räume sind besenrein und im vereinbarten Zustand zu übergeben; die Endreinigung übernimmt der Verein gegen Entgelt.
- Die Küche darf nur nach ausdrücklicher Anmietung und Einweisung genutzt werden.
- Termine gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verein als verbindlich.
Der vollständige Nutzungsvertrag wird hier als PDF zum Download bereitgestellt, sobald die aktuelle Fassung vorliegt.
Antrag zur Anmietung
Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche mit. Wir melden uns anschließend zur Terminabstimmung und Klärung der Konditionen.
